Wesen der Mediation

Mediation ist ein auf Freiwilligkeit basierendes, strukturierendes Verfahren um einen Konflikt zu beenden. Die beteiligten Personen haben die Möglichkeit, ihre Schwierigkeiten freiwillig und eigenverantwortlich zu lösen. Diese Lösung kommt von den Parteien selbst und wird deshalb den Interessen beider Seiten gleichermaßen gerecht. 

Als Mediatorin unterstütze ich dabei und sorge für einen strukturierten Ablauf der Gespräche. Dabei nehme ich eine wertfreie Haltung ein, dh ich beziehe nicht Partei.

Besonders sinnvoll und erfolgsversprechend sind Mediationen, die bereits möglichst früh bei den ersten größeren Unstimmigkeiten begonnen werden, ohne dass schon von einem Konflikt die Rede ist (präventive Mediation), insbesondere vor einem Gerichtsverfahren oder Rechtsstreit. Sollte ein Gerichtsverfahren anhängig sein, wird dieses unterbrochen und die Fristen werden gehemmt.


Ablauf einer Mediation

Vor der ersten Sitzung kann auf Wunsch ein unverbindliches Erstgespräch stattfinden, in welchem ich sehr gerne Ihre grundsätzlichen Fragen zum Thema Mediation beantworte. So können Sie für sich sicherstellen, dass Sie diese Möglichkeit nutzen möchten und wissen, was auf Sie zukommt.

Im Anschluss daran oder zu einem späteren Termin wird in der ersten Sitzung der Auftrag geklärt, dh es wird zusammen festgelegt, welche Angelegenheiten besprochen werden sollen. Es kann auf Wunsch und/oder falls erforderlich eine Mediationsvereinbarung (Mediationsvertrag) ausgehändigt werden.

Im weiteren Verlauf werden die Fakten und näheren Umstände zu den zu klärenden Punkte gemeinsam erarbeitet, wobei jede Seite ihre Standpunkte darlegen kann. Ich unterstütze Sie dabei, die Standpunkte des jeweils anderen "etwas leichter" nachvollziehen zu können. Wenn es gelingt, ein "gewisses" Verständnis füreinander zu entwickeln, werden wir zusammen verschiedene Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. 

Schlussendlich entscheiden Sie sich beide einvernehmlich und ohne Zwang für die für Sie beide passende Lösung (Mediationsvereinbarung). Auf Wunsch kann diese zusammen auch schriftlich abgefasst und ausgehändigt werden. Am Ende werden noch Rahmenbedingungen hinsichtlich der Umsetzung der Vereinbarung angesprochen bzw. kann es des Öfteren sinnvoll sein, ein Abschlussgespräch zu vereinbaren.

Die Anzahl der erforderlichen Sitzungen hängt letztendlich sehr stark von den zu regelnden Themen sowie der Konfliktlösungsbereitschaft der einzelnen Personen ab, weshalb ich an dieser Stelle keine generelle Schätzung darüber abgeben möchte.



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