Tätigkeitsbereiche

Familienmediationen: Familie - Paare - Generationen - Nachbarn

  • Beziehungsprobleme und/oder unterschiedliche Lebenspläne 
  • Scheidung, Trennung, Schwierigkeiten im Rahmen der (gemeinsamen) Obsorge
  • Generationenkonflikte ("mehrere Generationen unter einem Dach")
  • erbrechtliche Angelegenheiten und Vermögensaufteilung
  • Erziehungsschwierigkeiten ("Mediation mit Jugendlichen")
  • individuelle Problem-/Konfliktbewältigung ("Einzelmediation")
  • Nachbarschaftsmediation


Wirtschaftsmediation & Arbeit:

  • Vertragsstreitigkeiten zwischen Unternehmen
  • Lehrlingsmediation
  • Mitarbeiter-/Teamkonflikte - Arbeitsklima und Kommunikation
  • Betriebsübergabe, Betriebsfortführung



Honorar

Eine Mediation besteht abhängig von Art und Umfang des Sachverhaltes aus einer oder mehreren Sitzungen. Eine Sitzung dauert für gewöhnlich 1-2 Einheiten zu je 45 Minuten. Planen Sie daher idealerweise mindestens 90 Minuten pro Termin ein. Die Höhe des Honorars (Stundensatz) richtet sich vor allem nach der Anzahl der Teilnehmer. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Sitzungsdauer.

Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor dem Termin ohne weitere Kosten abgesagt werden. Bei verspäteten Absagen wird eine halbe Einheit verrechnet. Nicht abgesagte Termine werden zur Gänze verrechnet. 

Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten einer Mediation. Wirtschaftsmediationen können uU als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Ich empfehle, diese Möglichkeiten mit ihrer Versicherung bzw. ihrem Steuerberater vorab abzuklären. 

Für den Fall, dass in der Sache bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist, ruht dieses für die Dauer des Mediationsverfahrens, sodass sämtliche Fristen bis zur Beendigung der Mediation gehemmt werden.

 

mediation pinzgau