Tätigkeitsbereiche

Familienmediationen: Familie, Beziehungen, erbrechtliche Angelegenheiten

ich unterstütze Sie:

  • bei Beziehungsproblemen und/oder unterschiedlichen Lebensplänen 
  • bei bevorstehender Scheidung oder Trennung
  • bei Schwierigkeiten im Rahmen der (gemeinsamen) Obsorge, insbesondere nach bzw. trotz einvernehmlicher Trennung / Scheidung
  • bei Erziehungsschwierigkeiten
  • bei erbrechtlichen Angelegenheiten und Vermögensaufteilung
  • bei Generationenkonflikten
  • bei der individuellen Problembewältigung

 

Wirtschaftmediation und Baumediation:

  • Streitigkeiten aufgrund eines Vertrages oder einer schwierigen Geschäftsbeziehung
  • Konflikte im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis (mit Mitarbeitern oder auch nur zwischen einzelnen Mitarbeitern)



Honorar

Die Mediation wird in mehreren Sitzung abgehalten, die gewöhnlich aus 1-2 Einheiten zu je 45 Minuten bestehen. Planen Sie idealerweise mindestens 90 Minuten pro Termin ein. Die Höhe des Honorars (Stundensatz) richtet sich nach Art und Umfang des Sachverhaltes sowie nach der Anzahl der Teilnehmer in der Mediation.

Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor dem Termin ohne weitere Kosten abgesagt werden. Bei verspäteten Absagen wird eine halbe Einheit verrechnet. Nicht abgesagte Termine werden zur Gänze verrechnet. 

Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten einer Mediation. Wirtschaftsmediationen können uU als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Ich empfehle, diese Möglichkeiten mit ihrer Versicherung bzw. ihrem Steuerberater vorab abzuklären. 

Für den Fall, dass in der Sache bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist, ruht dieses für die Dauer des Mediationsverfahrens, sodass sämtliche Fristen bis zur Beendigung der Mediation gehemmt werden.

 

mediation pinzgau