Wesen der Mediation

Mediation ist ein auf Freiwilligkeit basierendes, strukturierendes Verfahren, um einen Konflikt zu beenden. Die beteiligten Personen haben dabei die Möglichkeit, ihre Schwierigkeiten freiwillig und eigenverantwortlich zu lösen. Diese Lösung kommt von ihnen selbst und wird deshalb den Interessen beider Seiten gleichermaßen gerecht. 

Als Mediatorin unterstütze ich dabei und sorge für einen strukturierten Ablauf der Gespräche. Dabei nehme ich eine wertfreie Haltung ein und beziehe nicht Partei.

Besonders sinnvoll und Erfolg versprechend sind Mediationen, die bereits möglichst früh bei den ersten größeren Unstimmigkeiten begonnen werden, ohne dass schon von einem "ausgewachsenen" Konflikt die Rede ist (sog. präventive Mediation). Ein drohender oder gar schon anhängiger Rechtsstreit verhärtet für gewöhnlich einen Umgang miteinander. Sollte jedoch bereits ein Gerichtsverfahren anhängig sein, wird dieses unterbrochen und die Fristen werden gehemmt, sodass eine Mediation auch zu diesem Zeitpunkt noch Sinn macht. 


Aber auch Situationen, die "Bauchweh" verursachen, "nicht mehr aus dem Kopf gehen" oder "nicht loslassen" und deshalb als belastend empfunden werden, können im Rahmen einer Mediation besprochen und so bearbeitet werden. 

Sollten es die Umstände erfordern oder von den Parteien gewünscht werden, biete ich auch Einzelmediationen, Pendel-/ Shuttlemediationen (insb. in hoch eskalierten Fällen) sowie individuelle Konfliktbearbeitungen an.

Für weitere Fragen zur Mediation stehe ich gerne zur Verfügung und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. 


Hier noch eine kurze Beschreibung zum Ablauf des sog. Mediationsprozesses:


Ablauf einer Mediation

Am Beginn der ersten Sitzung kann - falls erforderlich - ein unverbindliches Erstgespräch stattfinden, in welchem ich Ihre grundsätzlichen Fragen zum Thema Mediation beantworten kann. So können Sie für sich sicherstellen, dass Sie diese Möglichkeit nutzen möchten und wissen, was auf Sie zukommt.

Im Anschluss daran wird der Auftrag geklärt, dh es wird erörtert, welche Angelegenheiten besprochen werden sollen. Es kann auf Wunsch und/oder falls erforderlich eine Mediationsvereinbarung (Mediationsvertrag) ausgehändigt werden (zB bei Gerichtsanhängigkeit der Sache).

Im weiteren Verlauf werden die Fakten und näheren Umstände zu den einzelnen Punkten gemeinsam erarbeitet, wobei jede Seite ihre Standpunkte ausführlich darlegen kann. Ich unterstütze Sie dabei, die Standpunkte des jeweils anderen "etwas leichter" nachvollziehen zu können. Wenn es gelingt, ein "gewisses" Verständnis füreinander zu entwickeln, werden wir zusammen verschiedene Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. 

Schlussendlich entscheiden sich beide Parteien einvernehmlich und ohne Zwang für die beiderseits passende Lösung. Auf Wunsch kann diese zusammen auch schriftlich abgefasst und ausgehändigt werden (Mediationsvereinbarung). Am Ende können noch Rahmenbedingungen hinsichtlich der Umsetzung der Vereinbarung besprochen werden bzw. kann es sinnvoll sein, ein Abschlussgespräch zu vereinbaren.

Die Anzahl der erforderlichen Sitzungen hängt letztendlich sehr stark von den zu regelnden Themen sowie der Gesprächs- bzw. Konfliktlösungsbereitschaft der einzelnen Personen ab, weshalb ich an dieser Stelle keine generelle Schätzung darüber abgeben möchte.


 


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